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Kaufvertrag
Dieser Kaufvertrag wird zwischen dem Käufer und Industrial Automation und schließt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Warenverkauf von Industrial Automation Co. (die „Bedingungen “Bedingungen”“) ein. Zusammen bilden sie die gesamte Vereinbarung zwischen einem Käufer und Industrial Automation im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf der Waren und regeln diesen (“-Vertrag”). Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dieser Auftragsbestätigung und den Bedingungen hat die Auftragsbestätigung Vorrang.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN WARENVERKAUF
Geltungsbereich.
a. Diese Verkaufsbedingungen (diese “Bedingungen”) sind die einzigen Bedingungen, die den Verkauf der Waren (“Waren”) durch Southern Property Consultants, LLC dba Industrial Automation Co. (“Industrieautomation”) an den in der Verkaufsbestätigung aufgeführten Käufer (“Käufer”) regeln. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen haben die Bedingungen eines bestehenden, von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Vertrags über den Verkauf der hierin beschriebenen Waren Vorrang, soweit sie diesen Bedingungen widersprechen.
b. Die beigefügte Verkaufsbestätigung ( “,” ) und diese Bedingungen (zusammen die „ “-Vertrag”“) bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Absprachen, Verhandlungen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie Mitteilungen, ob schriftlich oder mündlich. Diese Bedingungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, unabhängig davon, ob und wann der Käufer seine Bestellung oder diese Bedingungen eingereicht hat. Die Ausführung der Bestellung des Käufers stellt keine Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers dar und dient nicht der Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen.
Lieferung.
a. Die Ware wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Fertigware innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der Bestellung des Käufers geliefert. Industrial Automation haftet nicht für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports.
b. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren, liefert Industrial Automation die Ware mit Industrial an den Lieferort. Die Standardmethoden von Industrial Automation für Verpackung und Versand dieser Waren. Der Käufer hat die Waren innerhalb von drei (3) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung durch Industrial Automation über die Anlieferung am Lieferort entgegenzunehmen. Der Käufer trägt alle Verladekosten und stellt am Lieferort geeignete Ausrüstung und Arbeitskräfte für die Warenannahme bereit.
c. Industrial Automation kann nach eigenem Ermessen und ohne Haftung oder Strafe Teillieferungen der Waren an den Käufer vornehmen. Jede Teillieferung stellt einen separaten Verkauf dar, und der Käufer ist zur Zahlung der gelieferten Einheiten verpflichtet, unabhängig davon, ob die Teillieferung die Bestellung des Käufers vollständig oder teilweise erfüllt.
d. Nimmt der Käufer aus irgendeinem Grund die Ware nicht zum vereinbarten Liefertermin ab, nachdem Industrial Automation ihm mitgeteilt hat, dass die Ware am Lieferort angekommen ist, oder kann Industrial Automation die Ware nicht am Lieferort liefern, weil der Käufer keine entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen erteilt hat, so gilt Folgendes: (i) Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Käufer über; (ii) die Ware gilt als geliefert; und (iii) Industrial Automation kann die Ware nach eigenem Ermessen bis zur Abholung durch den Käufer einlagern. In diesem Fall trägt der Käufer alle damit verbundenen Kosten und Auslagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerung und Versicherung).
Nichtlieferung.
a. Die von Industrial Automation bei Versand ab Geschäftssitz erfasste Menge einer Teillieferung gilt als endgültiger Nachweis für die vom Käufer bei Lieferung erhaltene Menge, sofern der Käufer nicht den gegenteiligen Beweis erbringt.
b. Industrial Automation haftet nicht für die Nichtlieferung von Waren (auch nicht bei Fahrlässigkeit von Industrial Automation), es sei denn, der Käufer benachrichtigt Industrial Automation innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem üblichen Liefertermin schriftlich über die Nichtlieferung.
c. Die Haftung von Industrial Automation für die Nichtlieferung von Waren beschränkt sich auf die Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist oder die Anpassung der Rechnung an die tatsächlich gelieferte Menge.
Menge. Liefert Industrial Automation dem Käufer eine Warenmenge, die bis zu zehn Prozent (10 %) über oder unter der in der Auftragsbestätigung angegebenen Menge liegt, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren oder Teile davon aufgrund des Über- oder Unterschusses abzulehnen. Er hat den anteilig angepassten Preis der in der Auftragsbestätigung angegebenen Waren zu zahlen.
Versandbedingungen. Industrial Automation liefert gemäß den Bedingungen der Auftragsbestätigung.
Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang. Eigentum und Gefahrübergang erfolgen mit der Lieferung der Ware am Lieferort. Zur Sicherung der Zahlung des Kaufpreises räumt der Käufer Industrial Automation hiermit ein Pfandrecht und ein Sicherungsrecht an allen Rechten, Titeln und Interessen des Käufers an der Ware ein, unabhängig von deren Standort und ob diese bereits bestehen oder zukünftig entstehen oder erworben werden, sowie an allen Zugängen, Ersatzlieferungen oder Änderungen derselben, einschließlich aller Erlöse (einschließlich Versicherungsleistungen) aus dem Vorstehenden. Das gemäß dieser Bestimmung eingeräumte Sicherungsrecht stellt ein Kaufpreissicherungsrecht nach dem North Carolina Uniform Commercial Code dar.
Änderung und Ergänzung. Diese Bedingungen können nur schriftlich geändert oder ergänzt werden. Die Änderung muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden und von einem bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichnet sein.
Prüfung und Ablehnung nichtkonformer Ware.
a. Der Käufer hat die Ware innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt zu prüfen (“Prüffrist“).”). Die Ware gilt als angenommen, sofern der Käufer Industrial Automation nicht innerhalb der Prüffrist schriftlich über etwaige Mängel informiert und Industrial Automation die von ihm in angemessener Weise geforderten schriftlichen Nachweise oder sonstigen Unterlagen vorlegt. “und” bedeutet ausschließlich Folgendes: (i) Das gelieferte Produkt weicht von der Bestellung des Käufers ab; oder (ii) die Produktkennzeichnung oder -verpackung gibt den Inhalt falsch an.
b. Informiert der Käufer Industrial Automation fristgerecht über etwaige Mängel, so wird Industrial Automation nach eigenem Ermessen (i) die mangelhaften Waren durch konforme Waren ersetzen oder (ii) den Preis für die mangelhaften Waren zuzüglich der dem Käufer in diesem Zusammenhang entstandenen angemessenen Versand- und Bearbeitungskosten gutschreiben oder erstatten. Der Käufer versendet die mangelhafte Ware auf eigene Kosten und Gefahr an den Standort von Industrial Automation, 544 Pylon Drive, Raleigh, NC 27606. Macht Industrial Automation von seinem Recht Gebrauch, die mangelhafte Ware zu ersetzen, so versendet Industrial Automation nach Erhalt der mangelhaften Ware durch den Käufer die Ersatzware auf Kosten und Gefahr des Käufers an den Lieferort.
c. Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die in Abschnitt 8(a) genannten Rechtsbehelfe die ausschließlichen Rechtsbehelfe des Käufers im Falle der Lieferung mangelhafter Ware darstellen. Sofern in Abschnitt 8(a) nichts anderes bestimmt ist, erfolgen alle Warenverkäufe an den Käufer auf Einwegbasis, und der Käufer hat kein Recht, die im Rahmen dieser Vereinbarung erworbenen Waren an Industrial Automation zurückzusenden. Es obliegt dem Käufer, die Rückrufmitteilungen des Herstellers bezüglich seiner Produkte zu überprüfen, indem er sich für Benachrichtigungen des Produktherstellers anmeldet oder regelmäßig die Website des Produktherstellers auf Rückrufmitteilungen überprüft.
d. Gutschriften sind nur ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
Preis.
a. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren von Industrial Automation zu dem/den Preis(en) (den “-Preis(en)”) zu erwerben, der/die in der zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Käufers durch Industrial Automation gültigen Preisliste von Industrial Automation aufgeführt ist/sind.
b. Alle Preise verstehen sich exklusive sämtlicher Umsatz-, Verbrauchs- und sonstiger ähnlicher Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art, die von einer staatlichen Behörde auf die vom Käufer zu zahlenden Beträge erhoben werden. Der Käufer trägt die Verantwortung für alle diese Gebühren, Kosten und Steuern; dies gilt jedoch nicht für Steuern, die auf das Einkommen, die Einnahmen, die Bruttoeinnahmen, das Personal oder das bewegliche oder unbewegliche Vermögen oder sonstige Vermögenswerte von Industrial Automation erhoben werden.
c. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass für zurückgesendete Waren eine Wiedereinlagerungsgebühr von 25 % erhoben wird.
Zahlungsbedingungen.
a. Der Käufer zahlt alle an Industrial Automation fälligen Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Zahlungen erfolgen per Überweisung, Scheck oder Kreditkarte in US-Dollar.
b. Der Käufer ist verpflichtet, auf alle verspäteten Zahlungen Zinsen in Höhe von mindestens zwei Prozent (2,0 %) pro Monat oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz zu zahlen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Die Zinsen werden täglich berechnet und monatlich kapitalisiert. Der Käufer erstattet Industrial Automation sämtliche Kosten, die Industrial Automation im Zusammenhang mit der Beitreibung verspäteter Zahlungen entstehen, insbesondere Anwaltskosten. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die Industrial Automation gemäß diesen Bedingungen oder dem geltenden Recht zustehen (auf die Industrial Automation durch die Ausübung ihrer Rechte hieraus nicht verzichtet), ist Industrial Automation berechtigt, die Lieferung der Ware auszusetzen, wenn der Käufer fällige Beträge nicht zahlt und dieser Zahlungsverzug dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mahnung andauert.
c. Der Käufer darf die Zahlung fälliger Beträge nicht aufgrund einer Aufrechnung von Forderungen oder Streitigkeiten mit Industrial Automation verweigern, unabhängig davon, ob diese auf einem Vertragsbruch, einer Insolvenz oder sonstigen Gründen seitens Industrial Automation beruhen.
d. Industrial Automation haftet nicht für Import- oder Exportgebühren im Zusammenhang mit der Lieferung oder dem Empfang der Ware, da diese Gebühren ausschließlich vom Käufer oder einem anderen benannten Dritten zu tragen sind.
Eingeschränkte Gewährleistung.
a. Industrial Automation gewährleistet, dass das Eigentum an der Ware übertragbar ist und dass die Ware für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Versanddatum (“Gewährleistungszeitraum”) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
b. Mit Ausnahme der in SECTION11(a) oben genannten Gewährleistung gibt Industrial Automation keine weiteren Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien jeglicher Art in Bezug auf die Waren ab, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Handelsüblichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung von Eigentumsrechten oder Rechten Dritter, Handelsüblichkeit, Geschäftspraxis oder DurchführungspraxisINDUSTRIAL AUTOMATION LÄSST HIERMIT ALLES AB. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, übernimmt der Käufer das gesamte Risiko und die Haftung für die Ergebnisse, die durch die Verwendung der Waren im Rahmen eines Verfahrens oder in Kombination mit anderen Waren oder Dienstleistungen erzielt werden, sei es hinsichtlich der allgemeinen Wirksamkeit, des Erfolgs oder des Misserfolgs, und ungeachtet mündlicher oder schriftlicher Aussagen von Industrial Automation, technischer Beratung oder sonstiger Angaben im Zusammenhang mit der Verwendung der Produkte.
c. Industrial Automation haftet nicht für einen Verstoß gegen die in Abschnitt 11(a) festgelegte Gewährleistung, es sei denn: (i) Der Käufer benachrichtigt Industrial Automation innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und mit einer angemessenen Beschreibung des Mangels; (ii) Industrial Automation erhält nach Erhalt der Mitteilung eine angemessene Gelegenheit, die Ware zu untersuchen, und der Käufer sendet die Ware (auf Verlangen von Industrial Automation) auf Kosten von Industrial Automation an deren Geschäftssitz zurück, damit die Untersuchung dort stattfinden kann; und (iii) Industrial Automation überprüft in angemessener Weise die Behauptung des Käufers, dass die Ware mangelhaft sei.
d. Industrial Automation haftet nicht für einen Verstoß gegen die in Abschnitt 11(a) festgelegte Gewährleistung, wenn: (i) der Käufer die Ware nach der entsprechenden Mitteilung weiter verwendet; (ii) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Industrial Automation hinsichtlich Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung oder Wartung der Ware nicht befolgt hat; oder (iii) der Käufer die Ware ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Industrial Automation verändert oder repariert.
e. Vorbehaltlich der Abschnitte 11(c) und 11(d) wird Industrial Automation in Bezug auf die Ware während der Gewährleistungsfrist nach eigenem Ermessen entweder: (i) die Ware (oder das defekte Teil) kostenlos für den Käufer reparieren oder ersetzen oder (ii) den Preis der Ware anteilig zum Vertragspreis gutschreiben oder erstatten, vorausgesetzt, dass der Käufer die Ware auf Verlangen von Industrial Automation auf Kosten von Industrial Automation an Industrial Automation zurücksendet.
f. Die in Abschnitt 11(E) genannten Rechtsbehelfe stellen den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Käufers und die gesamte Haftung von Industrial Automation für jegliche Verletzung der in Abschnitt 11(A) genannten beschränkten Gewährleistung dar.
g. Industrial Automation übernimmt gegenüber dem Käufer keine Gewähr dafür, dass es ein autorisierter Wiederverkäufer oder Verkäufer der an den Käufer gemäß diesen Bedingungen verkauften Waren ist. Die in diesem Abschnitt 11(a) dargelegte Gewährleistung von Industrial Automation ist die einzige Gewährleistung, die für die Waren gilt. Der Käufer bestätigt, dass er die Produktzustände.
h. Industrial Automation gegenüber dem Käufer nicht dafür gewährleistet, dass seine Leistungen gemäß diesen Bedingungen den Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Vereinigten Staaten entsprechen.
i, Viele von Industrial Automation verkaufte Produkte können mit vorinstallierter Software ausgestattet sein. Industrial Automation übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, ob neue, überschüssige oder generalüberholte Produkte Software, einschließlich Firmware, enthalten oder nicht, und ob für solche Produkte, die Software enthalten, Updates, Upgrades oder Revisionen erforderlich sind. Industrial Automation übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass Updates, Upgrades oder Revisionen für Software verfügbar sind oder auf überschüssigen oder generalüberholten Produkten installiert werden können. Industrial Automation beschafft keine Software für überschüssige und generalüberholte Produkte und wird dies auch zukünftig nicht tun. Software sowie Updates, Upgrades oder Revisionen können Lizenzbedingungen unterliegen. Es liegt in der Verantwortung jedes Käufers oder Nutzers von Software, einschließlich Updates, Upgrades oder Revisionen, die Lizenzbedingungen einzuhalten.
Haftungsbeschränkung.
a. IN KEINEM FALL HAFTET INDUSTRIAL AUTOMATION GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER DRITTEN FÜR NUTZUNGSAUSFALL, UMSATZ- ODER GEWINNVERLUST, DATENVERLUST ODER WERTMINDERUNG ODER FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUS VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ENTSTEHEN, UNGEACHTET DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN UND OB INDUSTRIAL AUTOMATION AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, UND UNGEACHTET DES FEHLERS EINES VEREINBARTEN ODER ANDEREN RECHTSMITTELS AN SEINEM WESENTLICHEN ZWECK.
b. Die Gesamthaftung von Industrial Automation aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, sei es aufgrund von Vertragsbruch, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder aus anderen Gründen, ist in keinem Fall höher als die Summe der an Industrial Automation für die hierunter verkauften Waren gezahlten Beträge.
Einhaltung von Gesetzen. Der Käufer verpflichtet sich, alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen einzuhalten. Der Käufer ist verpflichtet, alle Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag benötigt, aufrechtzuerhalten. Der Käufer verpflichtet sich, alle Export- und Importgesetze aller Länder einzuhalten, die am Verkauf der Waren im Rahmen dieses Vertrags oder an einem Weiterverkauf der Waren durch den Käufer beteiligt sind. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für Warensendungen, die einer behördlichen Einfuhrgenehmigung bedürfen. Industrial Automation kann diesen Vertrag kündigen, wenn eine Regierungsbehörde Antidumping- oder Ausgleichszölle oder sonstige Strafen auf die Waren verhängt.
Kündigung. Zusätzlich zu den in diesen Bedingungen vorgesehenen Rechtsbehelfen kann Industrial Automation diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen, wenn der Käufer: (i) einen nach diesem Vertrag fälligen Betrag nicht zahlt und dieser Zahlungsverzug fünfzehn (15) Tage nach Erhalt einer schriftlichen Zahlungsaufforderung andauert; (ii) eine dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht erfüllt oder eingehalten hat; oder (iii) zahlungsunfähig wird, einen Insolvenzantrag stellt oder ein Insolvenz-, Zwangsverwaltungs-, Sanierungs- oder Abtretungsverfahren gegen ihn eingeleitet wird oder eingeleitet wurde.
Verzicht. Ein Verzicht von Industrial Automation auf eine Bestimmung dieses Vertrags ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich erklärt und von Industrial Automation unterzeichnet wird. Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts, Rechtsbehelfs, einer Befugnis oder eines Vorrechts aus diesem Vertrag gilt nicht als Verzicht darauf und kann auch nicht so ausgelegt werden. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts, Rechtsbehelfs, einer Befugnis oder eines Vorrechts gemäß diesem Vertrag schließt die weitere Ausübung desselben oder eines anderen Rechts, Rechtsbehelfs, einer anderen Befugnis oder eines anderen Vorrechts nicht aus.
Vertrauliche Informationen. Sämtliche nicht-öffentlichen, vertraulichen oder geschützten Informationen von Industrial Automation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spezifikationen, Muster, Vorlagen, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Rabatte oder Rückvergütungen (zusammenfassend “Vertrauliche Informationen”), die Industrial Automation dem Käufer offenlegt, unabhängig davon, ob die Offenlegung mündlich oder schriftlich, elektronisch oder in anderer Form oder über andere Medien erfolgt und ob sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag als „vertraulich“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert wurden, sind vertraulich und ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags bestimmt. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Industrial Automation weder offengelegt noch kopiert werden. Auf Verlangen von Industrial Automation hat der Käufer alle von Industrial Automation erhaltenen vertraulichen Informationen unverzüglich zurückzugeben. Industrial Automation ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen diesen Abschnitt eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Dieser Abschnitt gilt nicht für Informationen, die: (a) öffentlich zugänglich sind; (b) dem Käufer zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt sind; oder (c) vom Käufer rechtmäßig und nicht vertraulich von einem Dritten erlangt wurden. Der Käufer darf vertrauliche Informationen offenlegen, soweit dies gesetzlich, durch Aufsichtsbehörden oder Regulierungsbehörden vorgeschrieben ist und zur Erfüllung dieser rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, vorausgesetzt, er benachrichtigt Industrial Automation unverzüglich über diese Verpflichtung, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht oder eine rechtliche Verpflichtung untersagt.
Höhere GewaltKeine Partei haftet der anderen Partei gegenüber oder ist für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung einer Bestimmung dieses Vertrags verantwortlich (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Käufers gegenüber Industrial Automation), sofern und soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf Handlungen zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.“Betroffene Partei”), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Ereignisse höherer Gewalt (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“ “Ereignis höherer Gewalt”): (a) Naturkatastrophen; (b) Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Epidemie oder Explosion; (c) Krieg, Invasion, Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob der Krieg erklärt wurde oder nicht), terroristische Bedrohungen oder Handlungen, Aufruhr oder andere Unruhen; (d) behördliche Anordnung, Gesetze oder Maßnahmen; (e) Embargos oder Blockaden, die am oder nach dem Datum dieses Vertrags in Kraft sind; (f) nationaler oder regionaler Notstand. (g) Streiks, Arbeitsniederlegungen oder -verlangsamungen oder sonstige Arbeitsunruhen; (h) unzureichende Energieversorgung oder Transportkapazitäten; (i) andere ähnliche Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen. Die betroffene Partei hat die andere Partei innerhalb von fünf (5) Tagen nach Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt zu benachrichtigen und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses anzugeben. Die betroffene Partei ist verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Störung oder Verzögerung zu beenden und die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren. Die betroffene Partei hat die Erfüllung ihrer Verpflichtungen so bald wie möglich nach Beseitigung der Ursache wieder aufzunehmen. Sollte die Störung oder Verzögerung der betroffenen Partei nach schriftlicher Benachrichtigung gemäß diesem Abschnitt 18 dreißig (30) Tage lang nicht behoben sein, kann jede Partei diesen Vertrag mit einer Frist von fünf (5) Tagen schriftlich kündigen.
Abtretung. Der Käufer darf seine Rechte aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Industrial Automation weder abtreten noch seine Pflichten delegieren. Industrial Automation kann ohne Zustimmung des Käufers ihre Rechte und Pflichten an verbundene Unternehmen oder an Personen, die alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte des Verkäufers erwerben, abtreten oder delegieren. Jede vermeintliche Abtretung oder Delegation, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig. Durch keine Abtretung oder Delegation werden die Pflichten des Käufers aus diesem Vertrag aufgehoben.
Verhältnis der Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Durch diese Vereinbarung wird kein Agentur-, Partnerschafts-, Joint-Venture- oder sonstiges Gemeinschaftsunternehmen, kein Arbeits- oder Treuhandverhältnis zwischen den Parteien begründet. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei in irgendeiner Weise zu vertreten oder zu binden.
Keine Drittbegünstigten. Diese Vereinbarung gilt ausschließlich zugunsten der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger. Weder ausdrücklich noch stillschweigend begründet diese Vereinbarung Rechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe jeglicher Art für Dritte.
Anwendbares Recht. Alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen dem internen Recht des US-Bundesstaates North Carolina und sind nach diesem auszulegen. Dabei finden keine kollisionsrechtlichen Bestimmungen (weder des US-Bundesstaates North Carolina noch einer anderen Gerichtsbarkeit) Anwendung, die zur Anwendung des Rechts einer anderen Gerichtsbarkeit als des US-Bundesstaates North Carolina führen würden.
Gerichtsstandvereinbarung. Jegliche Klage, jedes Verfahren oder jede sonstige rechtliche Auseinandersetzung, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt, ist vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten von Amerika oder den Gerichten des Bundesstaates North Carolina, jeweils in Raleigh, Wake County, zu erheben. Jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen derartigen Klagen, Verfahren oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen.
Mitteilungen. Alle Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstige Kommunikationen im Rahmen dieses Vertrags (jeweils eine „ “Mitteilung”“) bedürfen der Schriftform und sind an die Parteien unter den auf der Auftragsbestätigung angegebenen Adressen oder an eine andere von der empfangenden Partei schriftlich mitgeteilte Adresse zu richten. Alle Mitteilungen sind per persönlicher Übergabe, per national anerkanntem Expresskurier (mit Vorauszahlung aller Gebühren), per Fax (mit Sendebestätigung) oder per Einschreiben mit Rückschein (jeweils mit Vorauszahlung des Portos) zu übermitteln. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, ist eine Mitteilung nur dann wirksam, (a) mit ihrem Eingang beim Empfänger und (b) wenn der Absender die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.
Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung und führt auch nicht dazu, dass die betreffende Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar ist.
Fortbestand. Bestimmungen dieser Bedingungen, die ihrer Natur nach über ihre Laufzeit hinaus gelten sollen, bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags in Kraft. Dies umfasst insbesondere die folgenden Bestimmungen: Versicherung, Einhaltung von Gesetzen, Vertraulichkeit, Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Fortgeltung.
Eigentumsaufgabe. Zahlt der Kunde die Rechnung für das/die gewartete(n) oder reparierte(n) Produkt(e) nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss der Dienstleistung, gilt(n) das/die Produkt(e) als aufgegeben. Mit dieser Aufgabe geht das Eigentum an dem/den Produkt(en) automatisch auf Industrial Automation über. Industrial Automation ist berechtigt, das/die Produkt(e) bis zum Zahlungseingang in Besitz zu behalten oder nach eigenem Ermessen darüber zu verfügen, ohne dem Kunden gegenüber weitere Verpflichtungen zu haben. Der Kunde verzichtet hiermit nach Ablauf der oben genannten Frist 30-day auf jegliche Ansprüche auf Rückgabe der zurückgelassenen Produkte.